Videothek Eisdiele und Café Madeleine und der Seemann, Kaskelstr 31, 10317 Berlin
Inhaber: Anne Petersdorff


1. Allgemeines
Verkäufe und Vermietungen der Videothek erfolgen unter Zugrundelegung der nachfolgenden und unter Einbeziehung der im Aufnahmeantrag genannten Bedingungen.

2. Geschäftstätigkeit
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Videothek ist die Vermietung von Blu-Ray, DVD, DVD-Playern, sowie An- und Verkauf ebengenannter Medien.

3. Mitgliedschaft
Gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) erhalten Miet-Kunden einmalig eine Kundenkarte, die auf Dritte übertragbar ist. Für den Gebrauch der Karte haftet der Karteninhaber. Solange der Karteninhaber bei der Videothek "Madeleine und der Seemann" nicht die Sperrung bzw. Löschung seiner Kundenkarte beantragt hat, haftet er auch für einen evtl. Missbrauch. Ein Verlust der Kundenkarte ist in der Videothek "Madeleine und der Seemann" anzuzeigen. Eine Jahres- oder Mitgliedschaftsgebühr entfällt. Für Kinder können Kundenkonten eingerichtet werden sofern der Erziehungsberechtigte persönlich zustimmt und die Haftung übernimmt.

4. Mietvertrag
Bei Übergabe der Mietgegenstände entsteht zwischen dem Kunden und der Videothek "Madeleine und der Seemann" ein Mietvertrag. Dieser berechtigt den Kunden die Mietsache für die Dauer der Mietzeit entsprechend den Bedingungen der DVD-Hersteller und der Inhaber der Urheberrechte privat und sachgerecht zu nutzen. Die Bedingungen der DVD Hersteller sind sowohl auf die Hülle aufgedruckt als auch im Filmvorspann zu finden. Der Kunde verpflichtet sich, Mietsachen weder entgeltlich noch unentgeltlich Dritten zu überlassen, die zur privaten Nutzung gemieteten Gegenstände weder öffentlich aufzuführen noch öffentlich aufführen zu lassen sowie jegliche Art der Vervielfältigung zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde dem Betrieb auch Schäden Dritter. Bitte warten Sie bei der Rückgabe bis unser Personal die Mietsachen geprüft hat und die Rückgabe bestätigt. Erst dann, endet der Mietvertrag.

5. Mietsache
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen, sachgerechten und schonenden Umgang mit der Mietsache. Er hat der Videothek "Madeleine und der Seemann" Beschädigungen der Mietsache, deren Verlust und/oder Unbrauchbarkeit anzuzeigen und zu ersetzen. Grundlage der Schadensberechnung ist der jeweilige Wiederbeschaffungswert.

6. Preise
Der Mietpreis berechnet sich nach Dauer des Mietverhältnisses. 1 Kalendertag bedeutet die Rückgabe des Artikels bis zum Geschäftsschluss des heutigen Tages. 2 Kalendertage ist der Mietpreis von heute auf morgen.

7. Verlust / Überziehung
Wird die Mietsache vom Mieter nicht rechtzeitig zurückgebracht, verlängert sich dadurch automatisch die Mietdauer. Pro Kalendertag und Artikel werden die Verlängerungsgebühren berechnet. Die Höchstmietdauer aller Mietgegenstände beträgt 14 Tage. Bei Nichtrückgabe der Mietsache trotz kostenpflichtiger Mahnung des Vermieters, hat der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungspreis der Mietsache zuzüglich Verlängerungs- und Mahngebühren pro Artikel zu bezahlen. Die Videothek "Madeleine und der Seemann" behält sich vor, die entstandenen Forderungen an Dritte abzutreten, wodurch dem Mieter erhebliche Mehrkosten entstehen. Des Weiteren behalten wir uns vor, Strafanzeige zu stellen.

8. Haftung
Die Videothek "Madeleine und der Seemann" übernimmt keine Haftung für Schäden an Abspielgeräten oder Spielkonsolen der Mieter, die durch Mietsachen (DVDs, Video- u. PC-Spiele) entstehen können, es sei denn, den Betrieben waren etwaige schadensverursachende Mängel der Mietsache bekannt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht bekannt. Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam dass für DVD's sowie Video- u. PC-Spiele keine Garantie auf Abspielbarkeit gegeben wird. Eventuelle Ersatzansprüche müssen gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend gemacht werden.

9. Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Betreiber im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

10. Nachtrag
Sollte eine oder mehrere dieser oder der im Aufnahmeantrag genannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihrem Sinne nächstkommende Bestimmung ersetzt.




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